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Telekommunikationsgesetz 2022 – Jetzt die Tricks von Cookies und Co erkennen

Datenschutz

Telekommunikationsgesetz 2022 – Jetzt die Tricks von Cookies und Co erkennen

Am 1. Dezember 2021 trat das Telekommunikationsgesetz bzw. Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Der vollständige Name des TTDSG trägt im vollen Wortlaut die Bezeichnung „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“. Unter den Begriff fallen beispielsweise Websites und Anwendungen. Dieses Gesetz fällt nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) und zielt darauf ab, den versehentlichen Zugriff auf Informationen, die auf Computern, Tablets oder Mobiltelefonen gespeichert sind, zu verhindern.

Der Einsatz von Cookies und Co.

Auf dem Großteil der Webseiten und Apps werden Cookies eingesetzt, um Informationen auf den Geräten der Besucher zu speichern. Mithilfe dieser Technologie wird regelmäßig die IP-Adresse des Nutzers verarbeitet, welches eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt. Dieser Vorgang dient dazu, das Verhalten der Besucher zu analysieren und ggf. auch Persönlichkeitsprofile über die Internetnutzung zu erstellen. 

Zukünftig ist bei der Verwendung von Cookies, Netzwerkspeichern, Browser-Fingerabdruckerkennung und anderen Technologien – unabhängig davon, ob es sich um den Umgang mit personenbezogenen Daten handelt, eine Einwilligung des Betroffenen notwendig. Dadurch sind Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Für diesen Vorgang eignen sich sogenannte Cookie Banner, über dieses zentrale Einwilligungssystem können die Zustimmungen verwalten werden. Jedoch sind nicht für alle Speicherungen Einwilligungen notwendig. 

Eine ausdrückliche Einwilligung wird lediglich in zwei Fällen nicht benötigt:

  • Wenn der alleinige Zweck der Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der alleinige Zweck des Zugriffs auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder
  • sofern technisch notwendige Cookies verwendet werden, welche für die Bereitstellung der Dienste unabdinglich sind

Das Telekommunikationsgesetz stärkt den Schutz personenbezogener Daten

Durch das TTDSG wird eine weitere europäische und deutsche Vorschrift zum Datenschutz erweitert. Es sorgt für mehr Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Schutz der personenbezogenen Daten in der digitalen Welt. Somit steigen die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Unternehmen, App- und Webseitenbetreiber in Deutschland. Damit Sie auch weiterhin datenschutzkonform arbeiten, empfehlen wir Ihnen den Einwilligungsprozess auf Ihrer Webseite und App genau unter die Lupe zu nehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung, ob extern eingebundene Plugins den Besucher ohne eine rechtskräftige Einwilligung tracken. 

Das bedeutet, dass Verantwortliche mit Auftragsverarbeitern einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen müssen. Dieser Vertrag wird im Datenschutz „Auftragsverarbeitungsvertrag“ (kurz AV-Vertrag oder AVV) genannt.

Kann ich aufgrund des Telekommunikationsgesetz bestraft werden? 

Ja! In § 26 TTDSG sind Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten zu finden, jedoch orientieren diese sich nicht an der DSGVO, sondern am bisherigen TKG. Bei einem Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis könnte der Anbieter von Telemediendiensten insofern gleich doppelt zur Kasse gebeten werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen nun einen besseren Überblick über das Telekommunikationsgesetz geben konnten.

Sie möchten mehr über den aktuellen Bußgeldkatalog des Telekommunikationsgesetz erfahren?

Dann klicken Sie hier: https://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/bussgeldkatalog.html