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Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter


Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie in sowohl in der Beratung, Unterrichtung, Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden. Wir erfüllen Ihre Aufgaben risikoorientiert – das heißt, wir berücksichtigen bei unserer Arbeit gleichermaßen die Datenschutzrisiken für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus können mögliche Zusatzaufgaben im gegenseitigen Einvernehmen vom Unternehmen bzw. der öffentlichen Stelle an den DSB übertragen werden, sofern dies nicht zu Konflikten mit den gesetzlichen Kerntätigkeiten führt.

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Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?


Die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu stellen ergibt sich aus verschiedenen Zuständen. Folgend geben wir Ihnen einige Beispiele die eine Verpflichtung zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten mit sich ziehen:

Es sind in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt

Es werden Verarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen

Personenbezogene Daten werden geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet, z. B. bei Adresshandelsunternehmen, Auskunfteien

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?


Ein externer Datenschutzbeauftragter nimmt im Rahmen seiner Funktion die gesetzlichen Aufgaben im Datenschutz gemäß Art. 39 Abs. 1 EU-DSGVO in Ihrem Unternehmen wahr. Dabei nimmt er eine neutrale Position ein und steht der Geschäftsführung und den Fachabteilungen als vertrauensvoller Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes unterstützend zur Seite. Die Entscheidungshoheit im Datenschutz obliegt immer der Managementebene Ihres Unternehmens. Der Datenschutzbeauftragte klärt über Risiken im Datenschutz auf und erarbeitet Vorschläge, die Ihnen als Entscheidungsgrundlage im Unternehmen dienen.

Was passiert, wenn Ihr externer Datenschutzbeauftragter ausfällt?


Sollte der für Sie benannte externe Datenschutzbeauftragte aus wichtigen Gründen mal verhindert sein, um seine Aufgaben im Datenschutz persönlich zu erfüllen, steht Ihnen immer ein qualifizierter Vertreter zur Verfügung. Die Vertreterregelung sichern wir Ihnen vertraglich zu. Selbstverständlich erfüllt auch die Vertretung des externen Datenschutzbeauftragten die gesetzlichen Anforderungen an die berufliche Qualifikation und das Fachwissen.

Wie tragen wir zur Absicherung Ihres Unternehmens bei?


Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die Pflicht, Ihr Unternehmen bei der Herstellung der Datenschutz-Compliance zu unterstützen und Sie über die Risiken im Datenschutz zu informieren. Zu Beginn erstellen wir eine Ist-Analyse welche die vorhandenen Risiken im Datenschutz herausfiltert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen erarbeitet, mit denen Sie die Risiken minimieren können und Sie bei der Umsetzung unterstützen.