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Die Entwicklung der DSGVO-Bußgelder: Von 2018 bis 2023

Datenschutz

Die Entwicklung der DSGVO-Bußgelder: Von 2018 bis 2023

DSGVO-Bußgelder erinnern uns daran, dass der Schutz personenbezogener Daten keine Option, sondern eine Verpflichtung ist.

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Wir alle erinnern uns an den 25. Mai 2018? Dieses Datum markiert den Beginn den der Datenschutzgrundverordnung für den europäischen Wirtschaftsraum. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden. Bußgelder werden verhängt, wenn Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO festgestellt werden. Diese Verstöße können vielfältig sein und umfassen unter anderem unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, unrechtmäßige Datenverarbeitung, mangelnde Transparenz gegenüber Betroffenen, oder fehlende Einhaltung der Datenschutzprinzipien.

Die DSGVO zielt darauf ab, das Datenschutzniveau zu harmonisieren und die Rechte von Einzelpersonen in Bezug auf ihre persönlichen Daten zu stärken. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Widerspruchsrecht gegenüber der Datenverarbeitung.

Europäische Union – Datenschutz-Grundverordnung

Die Bußgelder sollen nicht nur als Sanktion dienen, sondern auch als Anreiz für Unternehmen, den Datenschutz ernst zu nehmen und sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Sie sollen als Abschreckung fungieren und sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Grundprinzipien der DSGVO erfolgt, um die Privatsphäre und die Rechte der Betroffenen zu wahren. Anfangs waren Unternehmen besorgt über die Umsetzung der DSGVO und die Konsequenzen, wenn Unternehmen oder Einzelpersonen die DSGVO nicht einhalten? Fünf Jahre später werfen wir einen faszinierenden Blick auf die Entwicklung der DSGVO-Bußgelder von 2018 bis 2023.

Bußgelder Entwicklung von 2018-2023 auf einen Blick

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bußgelder der vergangenen Jahre und die prozentuale Veränderung:

Mit 26 verhängten Bußgeldern und einem Durchschnitt von 44.038,46 € begann das Jahr 2018. Ein Höchstbetrag von 300.000 € wurde für unerlaubte Telefonwerbung verhängt. Ein Anstieg von 19,23 % bei den Bußgeldern, ein Durchschnitt von 102,14 % mehr und ein Höchstbetrag von 900.000 € zeichneten das Jahr 2019 aus. Mangelnde Authentifizierung führte zu einem Bußgeld für den Zugang zu sensiblen Kundendaten. Mit einem 3,23%igen Anstieg bei den Bußgeldern stach vor allem der Höchstbetrag hervor, der um erstaunliche 1285,22 % anstieg. Ein Unternehmen erhielt 35.258.708 € Strafe für den Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 der DSGVO. Mit 188 verhängten Strafen und einem Anstieg von 487,5 % war 2021 ein Rekordjahr. Obwohl die Gesamtanzahl zurückging, stieg das durchschnittliche Bußgeld um 90,7 %. Ein Rückgang der Bußgelder um 76,06 % kennzeichnete 2022, jedoch immer noch höher im Vergleich zu 2020. Bis August 2023 wurden bereits mehr Bußgelder verhängt als im gesamten Vorjahr.

Fazit

Solange Sie die DSGVO ordnungsgemäß umgesetzt haben, brauchen Sie sich keine Sorgen um Bußgelder zu machen. Die DSGVO-Bußgelder zeigen jedoch auch, dass eine konsequente Umsetzung des Datenschutzes unerlässlich ist. Sie gelten als Weckruf für den Datenschutz. Wenn Sie jedoch einen Bescheid der Datenschutzbehörde erhalten, ist es ratsam, diesen zeitnah zu bearbeiten und von Ihrem Datenschutzbeauftragten überprüfen zu lassen. Ignorieren Sie solche Schreiben nicht, denn eine frühzeitige Zusammenarbeit mit der Behörde kann die Höhe eines möglichen Bußgeldes reduzieren.

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