Jetzt handeln: 100.000 € Bußgeld bei Verstoß gegen neue Barrierefreiheitspflicht
Jetzt handeln: 100.000 € Bußgeld bei Verstoß gegen neue Barrierefreiheitspflicht
„Das Gesetz ist nicht nur Pflicht, sondern eine echte Chance: Barrierefreiheit macht Produkte besser nutzbar – für alle.“
Laurenz Miller, Lead Accessibility bei myAbility
Inhaltsverzeichnis
Warum jetzt? Gesetzliche Hintergründe & Stichtag
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gilt erstmals für viele privatwirtschaftliche Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Nach dem BFSG gelten die Anforderungen zur Barrierefreiheit für B2C-Produkte und -Dienstleistungen, auch weiterhin nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden sollen. Beispiele für Produkte, welche ab Juni 2025 barrierefrei sein müssen, sind: Computer, Tablets, Handys, internetfähige Fernseher , E-Book-Reader und Automaten (bspw. Geld- und Ticketautomaten)
Anbieter von folgenden Dienstleistungen sind dazu verpflichtet, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten:
- E-Books
- Elektronischer Geschäftsverkehr
- Bankdienste für Verbraucher
- Telefon- und Messengerdienste
- Personenbeförderung
- Mobilapps für überregionalen Verkehr
Besonders relevant ist der Punkt “Elektronischer Geschäftsverkehr“. Darunter zählen neben Online-Shops nämlich auch alle geschäftlichen Transaktionen, wie Terminbuchungen, Kundenportale oder Kontaktaufnahmen mit einem Unternehmen.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und orientiert sich an den WCAG 2.1 AA-Standards (EN 301 549).
Die Anforderungen der WCAG 2.1 richtet sich nach vier grundlegenden Prinzipien
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer sie wahrnehmen können, unabhängig davon, ob sie visuelle, auditive oder andere Einschränkungen haben. Dies beinhaltet z. B. Alternativtexte für Bilder und die Bereitstellung von Untertiteln für Videos.
- Bedienbarkeit: Die Website muss für alle Nutzer bedienbar sein, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Dies bedeutet, dass alle Funktionen, einschließlich der Navigation, mit der Tastatur steuerbar sein müssen und ausreichend Zeit für Interaktionen bereitgestellt wird.
- Verständlichkeit: Die Informationen und Benutzeroberflächen müssen verständlich sein. Dazu gehören klare und einfache Sprache, konsistente Navigation und die Vermeidung unerwarteter Kontextänderungen.
- Robustheit: Inhalte müssen so robust sein, dass sie mit einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien wie Screenreadern, kompatibel sind und korrekt dargestellt werden.
Was müssen Unternehmen konkret tun
- WCAG-konforme Gestaltung: Texte gut lesbar, Bilder mit Alt-Text, Navigation systematisch und per Tastatur nutzbar, Farbkontraste ausreichend.
- Feedbackmechanismus und Erklärung zur Barrierefreiheit müssen implementiert sein (z. B. für Behördenoptionen analog BITV 2.0)
- Neue Inhalte ab 28. Juni 2025 müssen sofort barrierefrei erstellt werden. Bestandsinhalte haben Übergangsfristen bis 2030.
- Ausnahmen: Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter & < 2 Mio. € Umsatz) oder wirtschaftlich unzumutbare Anpassungen können Ausnahmen haben.
Risiken bei Nicht-Einhaltung
Unternehmen riskieren Abmahnungen, Bußgelder von bis zu 100.000 €, im schlimmsten Fall Marktverbot für bestimmte digitale Produkte. Zudem können Verbände oder Konkurrenten klagen, und Marktüberwachungsbehörden der Länder prüfen zunehmend aktiv. Wenn beispielsweise eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, werden Sie aufgefordert, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Wenn Sie diese Aufforderungen mehrfach ignorieren, kann die Behörde Ihren Online-Betrieb einstellen und empfindliche Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
- Gesetzeskonform – Erfüllt die Pflicht aus EG-Richtlinie und nationalem Gesetz.
- Mehr Kunden erreichen – z. B. Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, mobil eingeschränkte Nutzer.
- Bessere User Experience – auch SEO profitiert von sauberer Struktur, guter Navigation & schnell ladenden Seiten .
- Image und Reputation – zeigt gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein.
Erste Schritte für Unternehmen
- Audit/Crawling-Tools einsetzen (z. B. WAVE, Axe, BITV-Test)
- Liste der Mängel erstellen (z. B. Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit)
- Priorisieren & korrigieren: zunächst Hauptnavigation, Formulare, Bilder
- Dokumentation & Feedback – Barrierefreiheitserklärung bereitstellen
- Kontinuierlich aktualisieren – neue Inhalte regelmäßig prüfen
Fazit
Fassen wir alles nochmal zusammen: Für Webseiten des Bundes besteht bereits eine Pflicht zur Barrierefreiheit durch die BITV 2.0. Für bestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen gilt die Pflicht mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025. Welche Unternehmen genau verpflichtete sind, eine barrierefreie Website zu führen, wird im BFSG nur angedeutet. Zwar gibt es eine Aufzählung der Branchen, dennoch lassen diese viel Platz für Interpretationen übrig. Oftmals werden wichtige Kriterien nur im Kleingedruckten aufgeführt. Es ist kein Tech-Trend mehr, sondern gesetzliche Realität und Marktanforderung. Wer jetzt aktiv wird, sichert sein Business – sowohl rechtlich als auch am Markt – und fördert gleichzeitig Inklusion und digitales Miteinander.